Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den Webauftritt der Samtgemeinde Jümme unter www.juemme.de und gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 größtenteils vereinbar.

Die Einschätzung basiert auf der BITV/WCAG-Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Die nachstehend aufgeführten Inhalte können aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein:

  • textliche Inhalte:

Wegen der häufig komplexen Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung nicht durchgängig realisierbar.

Für die Anpassung der Textgröße wird empfohlen, Strg+ für Vergrößern, Strg– für Verkleinern und Strg0 für die Rückkehr zur Grundeinstellung zu nutzen.

Es wird empfohlen, zum Anhören der Texte den ReadSpeaker webReader zu verwenden.

  • eingebundene Dokumente (.pdf, . docx, .xlsx, .pptx etc.):

Die überwiegende Anzahl der Dokumente ist älteren Datums und kann nachträglich nicht in ein barrierefreies Format übertragen werden. Zudem ergibt sich durch die Anzahl der bereitgestellten Dokumente eine unverhältnismäßige Belastung. In ein barrierefreies Format übertragbare Dokumente werden sukzessive angepasst.

  • eingebundene Bilder:

Eine Audiodeskription für Bilder konnte noch nicht realisiert werden. Auch hier wird eine sukzessive Anpassung angestrebt.

  • eingebundene Kartografie, Diagramme:

Kartografische Darstellungen und Diagramme tragen wesensgemäß zur Veranschaulichung der Texte bei, eine Audiodeskription ist nicht realisierbar. Sie können darum nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechen, sind aber sehr geeignete und oft unverzichtbare Ergänzungen zu textlichen Informationen.

Feedback und Kontaktangaben:

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit mitteilen: jana.bergmann(at)juemme.de

Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 26.08.2024 erstellt und veröffentlicht. Sie wird fortlaufend aktualisiert.

Zur Erfüllung der Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit müssen die Vorgaben der EU aus dem „DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1523 DER KOMMISSION vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ erfüllt werden.

Ergänzende Informationen:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/barrierefreie_it/barrierefreie-it-in-niedersachsen-183088.html