Bauleitplanung:
Die Bauleitplanung umfasst den Flächenutzungsplan und die Bebauungspläne.
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Jümme zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung im gesamten Samtgemeindegebiet entsprechend den absehbaren Bedürfnissen. Er enthält Informationen über Flächen für Wohnbau, Gewerbe, Bodenabbau, Naherholung und vieles mehr. Der Plan stellt die geplante Entwicklung der Samtgemeinde Jümme in absehbarer Zeit dar.Der Bebauungsplan ist die konkrete Umsetzungsebene der gemeindlichen Bauleitplanung und ergänzt den Flächennutzungsplan. Er beinhaltet rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Teilbereiche und wird vom Rat der Samtgemeinde Jümme als Satzung beschlossen.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung informiert die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt.
Öffentliche Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf, einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichts (bei Flächennutzungsplänen), für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürger Anregungen einbringen.
Verbindliche Bebauungspläne
Der Rat der Samtgemeinde Jümme prüft die vorgebrachten Anregungen und wägt sie gegeneinander ab. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Die Rechtskraft tritt jedoch erst mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Leer ein.
Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
Sofern die Grundzüge der Planung durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans nicht berührt werden, kann das Bauleitplanverfahren abgekürzt werden. Statt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und öffentlichen Auslegung können betroffene Bürger in angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch
Für Flächenwiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren erstellt werden. Dabei können anstelle der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und öffentlichen Auslegung den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.