Bauleitplanung

Bauleitplanung:

Die Bauleitplanung umfasst den Flächenutzungsplan und die Bebauungspläne.

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Jümme zeigt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung im gesamten Samtgemeindegebiet entsprechend den absehbaren Bedürfnissen. Er enthält Informationen über Flächen für Wohnbau, Gewerbe, Bodenabbau, Naherholung und vieles mehr. Der Plan stellt die geplante Entwicklung der Samtgemeinde Jümme in absehbarer Zeit dar.Der Bebauungsplan ist die konkrete Umsetzungsebene der gemeindlichen Bauleitplanung und ergänzt den Flächennutzungsplan. Er beinhaltet rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzelner Teilbereiche und wird vom Rat der Samtgemeinde Jümme als Satzung beschlossen.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung informiert die Bürger möglichst frühzeitig über die Planungsabsichten. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung vorgestellt.

Öffentliche Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf, einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichts (bei Flächennutzungsplänen), für einen Monat öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit können Bürger Anregungen einbringen.

Verbindliche Bebauungspläne

Der Rat der Samtgemeinde Jümme prüft die vorgebrachten Anregungen und wägt sie gegeneinander ab. Anschließend wird der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Die Rechtskraft tritt jedoch erst mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Leer ein.

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch

Sofern die Grundzüge der Planung durch eine Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplans nicht berührt werden, kann das Bauleitplanverfahren abgekürzt werden. Statt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und öffentlichen Auslegung können betroffene Bürger in angemessener Frist Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch

Für Flächenwiedernutzbarmachung, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren erstellt werden. Dabei können anstelle der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und öffentlichen Auslegung den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben werden.

 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Jümme ist ein rechtswirksames Dokument, das die geplante Nutzung des gesamten Samtgemeindegebiets in Bezug auf die städtebauliche Entwicklung und die zu erwartenden Bedürfnisse darstellt. Der Plan zeigt die vorgesehenen Flächen für Wohnbau, Gewerbe, Bodenabbau, Naherholung und andere Zwecke. Er veranschaulicht die beabsichtigte Entwicklung der Samtgemeinde Jümme in absehbarer Zeit gemäß den Vorstellungen des Samtgemeinderats. Bevor Entscheidungen und Beschlüsse getroffen werden können, müssen Bürgerbeteiligungen und Anhörungen der Träger öffentlicher Belange (z.B. Fachbehörden) stattfinden. Anschließend muss der Flächennutzungsplan vom Landkreis Leer genehmigt werden.

Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass der Flächennutzungsplan nicht als starre und unveränderliche Planung betrachtet werden darf. Er muss sich neuen Erkenntnissen und geänderten politischen Zielen anpassen. Das bedeutet, dass der Plan überarbeitet und aktualisiert werden muss, um neuen Entwicklungen gerecht zu werden.

Private Anträge

Sie möchten eine Aufstellung bzw. Änderung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen, Satzungsgebieten usw. zum Zweck der Bebauung beantragen?

Die Planungshoheit liegt beim Gemeinderat, d.h., dieser entscheidet, ob eine Planung durchgeführt wird. Ein Anspruch auf Durchführung eines Planverfahrens besteht nicht. Das spätere Verfahren ein­schließlich der Behördenbeteiligung zeigt, ob die Planung durch­führbar ist.

Benötigte Unterlagen: 

Formloser Antrag an den Gemeinderat, entweder über ein Ratsmitglied oder über die Gemeindeverwaltung

Kosten: 

Planungskosten werden in der Regel von demjenigen übernommen, der einen Nutzen aus der Planaufstellung zieht.