Wahl zum Deutschen Bundestag 2025

Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das zentrale Organ der Gesetzgebung. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, werden vom deutschen Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.

Das Grundgesetz legt den zeitlichen Rahmen für Bundestagswahlen fest (Artikel 39 Absatz 1 GG). Demnach muss eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode stattfinden. Wird die Wahlperiode vorzeitig beendet, sind innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages Neuwahlen abzuhalten.

Der Wahltag muss gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten zusammenfallen.

Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Bundestagswahl 2025

Nach Abschluss der Bundestagswahl am Sonntag, den 23. Februar 2025, werden die Ergebnisse nach der Auszählung unter folgendem Link veröffentlicht.

Countdown zur Bundestagswahl

Briefwahl möglich

Wenn Sie Ihre Stimme für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zur Stimmabgabe.

 

Die Briefwahlunterlagen können ab sofort nur noch persönlich im Rathaus beantragt und mitgenommen werden.
  • Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag spätestens bis 13 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Jümme, Rathausring 8-12, 26849 Filsum, eingegangen sein
  • Alternativ können die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahltag bis 18 Uhr in die Briefkästen des Kreishauses Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer, eingeworfen werden (diese werden stündlich geleert).

 

Wie beantrage ich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr eingehen.

Folgende Angaben sind im Antrag erforderlich:

  • Familienname, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
  • ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen

Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist die Beantragung nur persönlich oder schriftlich möglich. Nutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie die Unterlagen für maximal vier weitere wahlberechtigte Personen beantragen und abholen. Die Stimmabgabe selbst muss jedoch persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Melanie Berg-Meyer