Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das zentrale Organ der Gesetzgebung. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, werden vom deutschen Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Das Grundgesetz legt den zeitlichen Rahmen für Bundestagswahlen fest (Artikel 39 Absatz 1 GG). Demnach muss eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode stattfinden. Wird die Wahlperiode vorzeitig beendet, sind innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages Neuwahlen abzuhalten.
Der Wahltag muss gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten zusammenfallen.
Die Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.