Wahl zum Deutschen Bundestag 2025
Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das zentrale Organ der Gesetzgebung. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, werden vom deutschen Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Das Grundgesetz legt den zeitlichen Rahmen für Bundestagswahlen fest (Artikel 39 Absatz 1 GG). Demnach muss eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode stattfinden. Wird die Wahlperiode vorzeitig beendet, sind innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages Neuwahlen abzuhalten.
Der Wahltag muss gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten zusammenfallen.
Die nächste Bundestagswahl ist nach aktuellem Stand für den 23. Februar 2025 angesetzt.
Wahlhelfer*innen gesucht
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich als Wahlhelfer für dieBundestagswahl 2025 zu engagieren. Ihre Unterstützung ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag von entscheidender Bedeutung.
Als Wahlhelfer werden Sie in einem Wahllokal Ihrer Gemeinde eingesetzt. Dort wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus maximal sieben Personen besteht und sicherstellt, dass alle Abläufe ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher, eine Schriftführerin oder ein Schriftführer, eine stellvertretende Schriftführerin oder ein stellvertretender Schriftführer sowie zwei bis vier Beisitzenden.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
- und 2 - 4 Beisitzenden.
Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschaufgabe auszuwählen. Falls Sie unsicher sind, welche Aufgabe am besten zu Ihnen passt, können Sie gerne "alle Tätigkeiten" auswählen. Wir werden dann im Nachgang eine passende Aufgabe für Sie finden und Ihnen alle nötigen Informationen zukommen lassen.
Aufgaben des Wahlvorstandes:
- Vorbereitung des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
- Überprüfung der Wahlberechtigung und Entscheidungen über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählern
- Ausgabe der Stimmzettel
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Überwachung der Wahlkabinen zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses
- Aufsicht über die Wahlurne
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
- Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln oder Stimmen
- Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
- Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.
Ihre Ansprechpartnerin
-
Rathausring 8-12
26849 Filsum
- Raum 26
- 049579180-46
- E-Mail senden