Wahl zum Deutschen Bundestag 2025
Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und das zentrale Organ der Gesetzgebung. Seine Mitglieder, die Abgeordneten, werden vom deutschen Volk in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Das Grundgesetz legt den zeitlichen Rahmen für Bundestagswahlen fest (Artikel 39 Absatz 1 GG). Demnach muss eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode stattfinden. Wird die Wahlperiode vorzeitig beendet, sind innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages Neuwahlen abzuhalten.
Der Wahltag muss gemäß § 16 des Bundeswahlgesetzes ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein. Dabei wird darauf geachtet, dass die Wahltermine nicht mit den Hauptferienzeiten zusammenfallen.
Die nächste Bundestagswahl ist nach aktuellem Stand für den 23. Februar 2025 angesetzt.
Briefwahl möglich
Wenn Sie Ihre Stimme für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und zur Stimmabgabe.
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahl können hier beantragen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der verkürzten Fristen durch die vorgezogene Wahl die Beantragung der Briefwahlunterlagen so früh wie möglich erfolgen sollte. Der Versand der Unterlagen beginnt voraussichtlich ab Ende der 6. Kalenderwoche, also ab dem 7. Februar 2025.
Wie beantrage ich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen?
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr eingehen.
Folgende Angaben sind im Antrag erforderlich:
- Familienname, Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
- ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen
Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist die Beantragung nur persönlich oder schriftlich möglich. Nutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Mit einer schriftlichen Vollmacht können Sie die Unterlagen für maximal vier weitere wahlberechtigte Personen beantragen und abholen. Die Stimmabgabe selbst muss jedoch persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.
Abholung der Briefwahlunterlagen
Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 07.02.2025 per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Zwischen dem 10. und 21. Februar 2025 können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).
Postversand der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg zurücksenden möchten, beachten Sie bitte die seit 2025 verlängerte Zustellungszeit der Post. Planen Sie eine Zustellungszeit von 4 Werktagen ein, damit Ihre Unterlagen rechtzeitig ankommen. Alternativ können Sie die Wahlunterlagen auch persönlich im Rathaus abgeben. Der Antrag muss dort spätestens bis zum 21. Februar 2025 um 15:00 Uhr eingehen. Die Zustellungszeit von 4 Tagen gilt ebenso für den Versand der Briefwahlunterlagen an ihre genannte Adresse (sofern Innland), daher bitten wir Sie die Briefwahl frühstmöglich zu bentragen.
Information für Auslandsdeutsche
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Weitere Infos finden Sie hier.
Wahlhelfer*innen gesucht
Wir möchten Sie herzlich dazu einladen, sich als Wahlhelfer für dieBundestagswahl 2025 zu engagieren. Ihre Unterstützung ist für einen reibungslosen Ablauf der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag von entscheidender Bedeutung.
Als Wahlhelfer werden Sie in einem Wahllokal Ihrer Gemeinde eingesetzt. Dort wird ein Wahlvorstand gebildet, der aus maximal sieben Personen besteht und sicherstellt, dass alle Abläufe ordnungsgemäß durchgeführt werden. Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter eine Wahlvorsteherin oder ein Wahlvorsteher, eine stellvertretende Wahlvorsteherin oder ein stellvertretender Wahlvorsteher, eine Schriftführerin oder ein Schriftführer, eine stellvertretende Schriftführerin oder ein stellvertretender Schriftführer sowie zwei bis vier Beisitzenden.
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- einer Wahlvorsteherin oder einem Wahlvorsteher
- einer stellvertretenden Wahlvorsteherin oder einem stellvertretenden Wahlvorsteher
- einer Schriftführerin oder einem Schriftführer
- einer stellvertretenden Schriftführerin oder einem stellvertretenden Schriftführer
- und 2 - 4 Beisitzenden.
Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunschaufgabe auszuwählen. Falls Sie unsicher sind, welche Aufgabe am besten zu Ihnen passt, können Sie gerne "alle Tätigkeiten" auswählen. Wir werden dann im Nachgang eine passende Aufgabe für Sie finden und Ihnen alle nötigen Informationen zukommen lassen.
Aufgaben des Wahlvorstandes:
- Vorbereitung des Wahllokals vor Beginn der Wahlhandlung
- Überprüfung der Wahlberechtigung und Entscheidungen über die Zulassung oder Zurückweisung von Wählern
- Ausgabe der Stimmzettel
- Führung des Wählerverzeichnisses
- Überwachung der Wahlkabinen zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses
- Aufsicht über die Wahlurne
- Ausfüllen der Wahlniederschrift
- Sortieren der Stimmzettel und Auszählen der Stimmen
- Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmzetteln oder Stimmen
- Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
- Telefonische Übermittlung des Wahlergebnisses an die zentrale Ergebnisaufnahme
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Deutsche Staatsangehörigkeit
Alle Mitglieder des Wahlvorstands verpflichten sich zur unparteiischen Ausübung ihres Amtes und zur Wahrung der Verschwiegenheit.
Ihre Ansprechpartnerin
-
Rathausring 8-12
26849 Filsum
- Raum 26
- 049579180-46
- E-Mail senden
Rathaus
Countdown zur Bundestagswahl
Briefwahl online:
Antrag auf Wahlschein für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung der Briefwahlunterlagen aufgrund der durch die vorgezogene Wahl verkürzten Fristen so früh wie möglich erfolgen sollte.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann jedoch frühestens ab Ende der 6. Kalenderwoche (voraussichtlich ab dem 07.02.2025) erfolgen.