Die Ergänzende, unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), ist ein Angebot, das im Rahmen eines Projekts vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird. Das Bundesteilhabegesetz bildet die gesetzliche Grundlage für dieses Beratungsangebot. Bundesweit gibt es rund 500 EUTB-Angebote bei unterschiedlichen Trägern. Der Träger der EUTB Leer ist der Sozialverband Deutschland- Landesverband Niedersachsen e.V..
Sie unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und auch deren Angehörige kostenlos und unabhängig in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. Eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung mit Schwerbehindertenausweis muss nicht vorliegen. Konkret werden meist Erwachsene mit schweren chronischen Erkrankungen, mit psychischen Erkrankungen, körperlichen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beraten. Auch Ratsuchende mit kognitiven Beeinträchtigungen können sich an die EUTB wenden. Von Menschen mit sehr schwerwiegenden Behinderungen werden oft Angehörige beraten.
Aufgaben der EUTB
Die EUTB möchten Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen helfen, selbstbestimmt zu leben und ihre gesellschaftliche und berufliche Teilhabe fördern. Mehr Selbstbestimmung ist für Betroffene oft nur erreichbar, wenn sie die möglichen Leistungen und Hilfen kennen und wissen, wie sie sie nutzen können. Daher verstehet sich die Teilhabeberatung als Wegweiser und Vermittlungsplattform für alle Ratsuchenden zu den Themen Teilhabe und Behinderung. Darüber hinaus möchte sie Betroffene ermutigen, Ziele und Pläne für ihr Leben zu entwickeln und dadurch ihre Handlungsfähigkeit zu stärken.
Das Peer-Konzept
Die EUTB ist eine niedrigschwellige Beratung „auf Augenhöhe“ von Betroffenen für Broffene (Peer-Beratung). Die Beraterinnen haben ein pädagogisches Studium absolviert und leben auch selbst mit Beeinträchtigungen / Behinderungen. Somit fungieren sie, dem EUTB-Konzept entsprechend, als Peer-Beraterinnen. Die Peer Beratung verbindet Beratungs-Professionalität mit eigener Betroffenheit. Zentrale Merkmale der Peer Beratung sind die Parteilichkeit im Sinne der ratsuchenden Person, sowie die eigene Beeinträchtigungs- und Behinderungserfahrung. Dadurch entsteht spezifisches Expertenwissen, das in der Beratungsarbeit geteilt und vermittelt wird. Auch wenn sie und die Ratsuchenden ganz unterschiedliche Beeinträchtigungen haben und damit auch unterschiedliche Erfahrungen machen, so gibt es Gemeinsamkeiten, etwa Diskriminierungserfahrungen aufgrund der eigenen Beeinträchtigung und daraus resultierende Probleme und Schwierigkeiten im Alltag. Durch gleichartige oder ähnliche Betroffenheit ist auf beiden Seiten ein hohes Maß an Verständnis möglich. So können Ratsuchende in einer vertrauensvollen Atmosphäre über alle Themen offen mit den Betraterinnen sprechen.
Beratung
- ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden
- unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen, oder von Leistungserbringern
- ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- Rat und Orientierung gebend
- kostenlos (keine Mitgliedschaft oder sonstige Verpflichtungen)
- bei Bedarf auch in englisch, plattdeutsch oder Leichter Sprache
Quelle: Quelle: EUTB® Leer (eutb-in-leer.de)