Baugebiete

Bauen in Detern

Die Gemeinde Detern verkauft in Detern in zentraler aber doch ruhiger Lage zwei Baugrundstücke zur Größe von 777 m² bzw. 790 m². Die Grundstücke sind voll erschossen, d.h. die Kosten der straßenmäßigen und der Erschließung mit Schmutz- und Regenwasserkanal sind im Kaufpreis enthalten.

Kosten für die Anschlüsse für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sind noch mit dem entsprechenden Versorger abzurechnen.

Der Kaufpreis beträgt 95,-- €/m² zzgl. Vertragsnebenkosten.

Für den Verkauf gelten die Vergabekriterien der Gemeinde Detern.

Ansprechpartner bei Interesse ist Herr Marco Herzog 04957/9180-27; marco.herzog(at)juemme.de  

Richtlinie der Gemeinde Detern für die Vergabe von Baugrundstücken

Richtlinie der Gemeinde Detern für die Vergabe von Baugrundstücken

Der Rat der Gemeinde Detern hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 eine Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken beschlossen

1.
Der Bauplatz wird vorrangig an eine/n Bewerber/in verkauft, die/der noch nicht Eigentümer eines Bauplatzes bzw. eines Wohnhauses oder einer Wohnung ist. Personen, die bereits Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung sind, können zugelassen werden, wenn dafür entsprechende Gründe vorhanden sind, die Punkte für eine Vergabe ausreichen und sie das neue Haus selbst bewohnen wollen (s. Ziff. 2). Die jeweilige Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.


Ehepartner, Lebenspartner und in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare können nur gemeinsam einen Antrag stellen und kaufen.

2.
Der Bauplatzkäufer/in verpflichtet sich, das Wohnhaus mindestens fünf Jahre lang selbst zu bewohnen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des jeweils zu zahlenden Gesamtkaufpreises an die Gemeinde Detern zu zahlen, wobei in besonderen Härtefällen von dieser Regelung abgewichen werden kann. Die jeweilige Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.

3.
Der Käufer und ihre Rechtsnachfolger sind verpflichtet, die Kauffläche innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohngebäude zu bebauen..  

Bei Nichteinhaltung dieser Frist sind die Käufer zur kosten- und lastenfreien Rückübertragung verpflichtet. Das gilt auch für den Fall falscher persönlicher Angaben bei der Grundstücksvergabe.

4.
Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem, das sich an sozialen Gesichtspunkten orientiert. Der anliegende Punktekatalog ist Bestandteil dieser Richtlinie.

Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl hat danach den ersten Zugriff auf das Baugrundstück. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs.

Die Punktzahlvergabe ist anzuwenden, wenn mehr Bewerbungen vorliegen als Bauplätze vorhanden sind. Ansonsten erfolgt die Auswahl der Bewerber/innen nach den Ziffern 2 – 7 der Richtlinien.

5.
Die Richtlinien begründet keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung bei der Vergabe des Baugrundstückes.


Punktekatalog

Kriterien für die Punktevergabe:

1. Wohnsitzzeiten in Detern (Punkte pro Bewerber), mindestens

1 Jahr

2 Punkte

5 Jahre

4 Punkte

10 Jahre

6 Punkte

2. Für weitere im Haushalt gemeldete Personen wie folgt:

a) Jede unterhaltsberechtigte Person unter 18 bzw. in Ausbildung

6 Punkte

b) - Schwerbehinderung ab GdB 50, je behindertes Haushaltsmitglied 
    - Schwerbehinderung ab GdB 70, je behindertes Haushaltsmitglied

6 Punkte
7 Punkte

c) Eingestufter Pflegegrad, je pflegebedürftige Person
    - Pflegegrad 2 und 3
    - Pflegegrad 4
    - Pflegegrad 5


1 Punkt
2 Punkte
3 Punkte

3. Bewerber ohne Grundstücks-/Hauseigentum (je Bewerbung)

8 Punkte


Bauen in Filsum

Zurzeit stehen leider keine freien Bauplätze zur Verfügung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Wykhoff (Tel. 04957/9180-30) im Rathaus der Samtgemeinde Jümme.


Bauen in Nortmoor

Zurzeit stehen leider keine freien Bauplätze zur Verfügung.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Wykhoff (Tel. 04957/9180-30) im Rathaus der Samtgemeinde Jümme.