Diese sollten mittlerweile bei allen eingetroffen sein.
Leider kann es bei der Postzustellung passieren, dass Karten nicht zugestellt werden können oder anderweitige Fehler auftreten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Wählerinnen und Wähler selbstverständlich berechtigt sind, an der Wahl teilzunehmen, auch wenn sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Maßgebend für das Wahlrecht ist die Eintragung im Wählerverzeichnis.
Wichtig zu wissen: Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann am Wahltag selbst mit einem Ausweisdokument im jeweiligen Wahlbezirk wählen oder seine Stimme per Briefwahl abgeben.
Wenn ihr unsicher seid, ob ihr im Wählerverzeichnis eingetragen seid, könnt ihr dies in unserem Bürgerbüro überprüfen lassen.