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Bekanntmachung: Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Jümme

Die Samtgemeinde Jümme gibt die öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekannt.

Grundlage für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-ULR), welche mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überging. Der sechste Teil des BImSchG „Lärmminderungsplanung“ umfasst die Paragrafen 47a bis 47f und beinhaltet – neben Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen – Aussagen zu Zuständigkeiten, Zeiträumen und Anforderungen an Lärmkarten und Lärmaktionspläne.

Hieraus ergibt sich die Pflicht der Kommunen zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes anhand der vom Umweltbundesamt veröffentlichten Lärmkartierungen.

Für die Samtgemeinde Jümme ergeben sich als maßgebliche Lärmquellen die Bundesautobahn A28 und die Bundesstraße B436. Für die Bundesstraße B72 sind keine Kartierungen vorhanden, was darauf schließen lässt, dass die maßgebliche Verkehrsbelastung von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr hier nicht erreicht wird. Ebenso werden auch die Bahnlinien in der Samtgemeinde Jümme nicht kartiert, da hier ein maßgebliches Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr (dies entspricht etwas mehr als 160 Zügen pro Tag) nicht erreicht wird.

Für die Gemeinden Filsum und Nortmoor wurden bereits im Lärmaktionsplan 2020 die Betroffenheiten dargestellt. Allerdings liegen die ermittelten Schallpegel hier durchweg unterhalb der zulässigen Grenzwerte der 16. BImSchV, so dass kein Anspruch auf aktive Schallschutzmaßnahmen besteht.

Die Gemeinde Detern wurde bislang aufgrund der sehr geringen Betroffenheit im Lärmaktionsplan nicht berücksichtigt. Jedoch ist diese Vorgehensweise nicht mit den europäischen Kartierungsregeln vereinbar, wie im Zuge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland mitgeteilt wurde. Somit ist auch die Gemeinde Detern in die Lärmaktionsplanung mit einzubeziehen.

Das Gebiet der Gemeinde Detern wird vom Isophonenband der lärmkartierten Bundesautobahn A28 berührt. Die Gemeinde Detern ist daher in die Lärmaktionsplanung einzubeziehen. Allerdings werden hierbei keine Betroffenheiten im Sinne der EU-ULR ausgelöst.

Hier gelangen Sie zur Bekanntmachung der Samtgemeinde Jümme bezüglich der öffentliche Auslegung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans gem. § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).